Rechtsanwalt in Melle

Verkehrsrecht - Bussgeld Punkte Fahrerlaubnis

Haben Sie unangenehme Post bekommen? Z.B. im Zusammenhang mit einem Bussgeldverfahren, mit Problemen zu Ihrer Fahrerlaubnis, drohendem Eintrag von Punkten oder Vorwürfen im Zusammenhang mit einem verkehrsrechtlichen Strafverfahren?

Bußgeldbescheid erhalten - was nun?


In solchen Angelegenheiten des Verkehrsrechts sind Sie nicht verpflichtet, irgendwelche inhaltliche Äußerungen zu machen, auch wenn z.B. die Polizei direkt danach fragen sollte.

Angaben, die Sie gegenüber der Polizei machen, landen in Ihrer Ermittlungsakte. Es sollte also gerade auch im Verkehrsrecht immer gut überlegt werden, ob überhaupt Angaben gemacht werden. Etwaige Angaben sollten auch immer nur nach Auswertung der Ermittlungsakte, also nach einer „Akteneinsicht“ und nach eingehender rechtlicher Auswertung gemacht werden.

Nur wenn man die Ermittlungsakte eingesehen hat, entsteht einer Art von „Waffengleichheit“ und es lässt sich fundiert das weitere Vorgehen darauf abstimmen.

Selbstverständlich besprechen wir dann Ihr verkehrsrechtliches Anliegen gerne in einem persönlichen Gespräch hier in der Kanzlei Lamkemeyer




Die anwaltliche Tätigkeit im Verkehrsrecht („Verkehrsrecht“ im weiteren Sinne) kann man grob unterteilen in die Bereiche Verkehrszivilrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Auch rein öffentlich- rechtliche Aspekte spielen hier mit hinein, die nicht direkt im Zusammenhang mit sanktionierten Vorwürfen eines Fehlverhaltens stehen.

Ein wesentlicher Bereich innerhalb des Verkehrszivilrechts ist die Bewertung und Geltendmachung von typischen zivilrechtlichen Ansprüchen wie z.B. Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies erfolg üblicherweise gegenüber einer Haftpflichtversicherung der Gegenseite, also des Unfallgegners. All dies wird im Rahmen der Unfallregulierung abgewickelt, wobei es auch auf Erfahrungswerte und um taktisch richtiges Verhalten ankommen kann. Denn Haftpflichtversicherungen sind keine mildtätigen Organisationen, die ihr Geld gerne und freimütig an Unfallopfer verteilen. Ohne anwaltliche Hilfe können sich Betroffene hierbei schnell verloren fühlen und liegen mit diesem subjektiven Eindruck leider auch oft genug richtig gegenüber so manchem Regulierungsverhalten von Haftpflichtversicherern.

Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (was für ein schönes Wort) geht es dagegen größtenteils um die Verteidigung gegen einen von einer Behörde erhobenen Vorwurf, dass man sich Im Straßenverkehr rechtswidrig verhalten habe und dass dies nun ggf. Sanktionen nach sich zieht. Auch hier ist ein taktisch richtiges Verhalten von Anfang an wichtig. Vater Staat will uns hier erziehen und uns für unser Fehlverhalten belangen und dies müssen wir natürlich auch nicht willenlos und ungeprüft über uns ergehen lassen. Erst recht gilt dies, wenn es sich um einen Bereich des Verkehrsstrafrechts handelt.