Rechtsanwalt in Melle

Fotorecht

Fotokameras trägt heute jeder mit sich herum. Die Flut an Bildern im Netz nimmt stetig zu. In krassem Gegensatz dazu ist aber vielen Bildnutzern, Hobbyfotografen und sogar Berufsfotografen nicht immer klar, was sie denn nun genau tun dürfen und was nicht. Wer dann die Rechte anderer verletzt, muss evtl. selber mit Problemen rechnen.

Abmahnung erhalten?

Hilfe bei Abmahnung: Tel. 05422 / 910 9810


Haben Sie eine Abmahnung erhalten, in der Ihnen wegen Nutzung eines Fotos ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorgeworfen wird?

Häufig werden Fotos und Bilder für die Einstellung eigener Inhalte auf Plattformen wie eBay, Amazon, Yatego, Hood, Facebook usw., aber auch auf eigenen privaten oder gewerblichen Internetseiten, Onlineshops, Foren usw. unbedacht verwendet, ohne dass man sich vorher Gedanken zum Urheberrecht an den Bildern und Fotos gemacht hat. Dann folgt nicht selten die entsprechende urheberrechtliche Abmahnung mit dem Vorwurf, dass ein Bildrecht bzw. Fotorecht verletzt wurde zusammen mit der Aufforderung, die Raubkopie umgehend zu löschen, Schadensersatz und Anwaltskosten zu zahlen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben usw.

Auch wer sich bei der Nutzung des fremden Bildes keiner Schuld bewusst war und gar keinen Fotoklau bzw. Bilderklau begehen wollte, sollte dann keine wertvolle Zeit verstreichen lassen. Denn wenn der Abmahnende erst eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt hat oder Klage eingereicht hat, kann es schnell noch erheblich teurer und unangenehmer für Sie werden. Um abschätzen zu können, ob es sich um eine rechtmäßige Abmahnung handelt und ob und in welchem Umfang überhaupt die Ansprüche bestehen, sollten Sie keine wertvolle Zeit verstreichen lassen. Rufen Sie einfach hier an und schildern Ihren Fall.

Die Kanzlei Lamkemeyer ist auch auf dem Gebiet des Fotorechts seit Jahren tätig und berät Fotografen, Nutzer von Fotos und anderweitig Betroffene.

Hierzu zählen z.B.:


Beratung und Vertretung, wenn Ihnen vorgeworfen wird, Bildrechte eines Dritten zu verletzen; ...Erhalt einer foto-urheberrechtlichen Abmahnung


Beratung und Vertretung, wenn ein Dritter Ihre eigenen Bildrechte verletzt; …Aussprechen einer foto-urheberrechtlichen Abmahnung

Prüfung und Gestaltung von fotorechtlichen Lizenzverträgen, z.B. bei Model-Shootings, Werbefotografie für Print- u. E-Commerce, Nutzungsverträge über Werke der Fotokunst, Besonderheiten im Bereich der „Panoramafreiheit“ bei Outdoor-Shootings

Beratung bei Berechnung von Lizenzen bzw. bei Berechnung von Lizenzschadensersatz

Rechtsberatung bei sonstigen fotorechtlichen Fragen, z.B.:

Herstellen von Fotos
… welche Rechtsfolgen können bereits entstehen, sobald ich den Auslöser drücke?

Veröffentlichen von Fotos
…Veröffentlichen von Personenfotos / Portraitfotos
…Veröffentlichen von Fotos, die fremdes Eigentum / geschützte Marken zeigen
…Veröffentlichen von Fotos, auf denen fremde urheberrechtlich geschützte Werke abgebildet sind
(„Bild vom Bild“; Fotos von Kunstwerken, Fotos von geschützten Bauwerken usw.)
…Problem: Nachstellen, Zitieren oder Bearbeiten eines fremden Bildwerkes
Die „Erschöpfung" von Rechten Dritter am abgebildeten Gegenstand

Das „Recht am eigenen Bild“
… wann verletzt mein Foto das „Recht am eigenen Bild“ einer dort abgebildeten Person?
… Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung usw., wenn das „Recht am eigenen Bild“ verletzt wurde
… Geltendmachung und Durchsetzung von derartigen Ansprüchen

Wenn Sie bis hierher gelesen haben, haben Sie hoffentlich immer noch Lust aufs Fotografieren!


Für Ihre Fragen im Fotorecht rufen Sie einfach an und vereinbaren einen Besprechungstermin.